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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der CHARMANT GmbH Europe

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1. Allgemeines
1.1 Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen, auch künftigen mit demselben Käufer, liegen ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Sie gelten nur gegenüber Käufern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB sind. Sofern lizenzierte Produkte Gegenstand des Vertrages mit dem Käufer sind, gelten auch ggf. von unseren Lizenzgebern gestellte und in den Vertrag mit dem Käufer einbezogene Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt für künftige Verträge mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf die Geschäftsbedingungen unserer Lizenzgeber hinweisen müssten.
1.2 Sonstige abweichende oder diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen, auch entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Käufer, erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Bei der Darstellung unserer Waren im Katalog oder anderswo handelt es sich nicht um ein Angebot, sondern um eine Einladung zum Angebot. Mit der Vornahme seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an uns ab und erkennt diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie ggf. von unseren Lizenzgebern gestellte Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Mit unserer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Versand der Ware, nehmen wir das Vertragsangebot an. Aufträge werden von uns per Brief, Telefax oder Email bestätigt. Der Käufer verzichtet gem. § 151 S.1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.
2.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer ist allein die Auftragsbestätigung, einschließlich dieser Liefer-und Zahlungsbedingungen sowie ggf. von unseren Lizenzgebern gestellte Geschäftsbedingungen, maßgeblich. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von unserer Seite vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2.4 Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer kostenlos zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmittel vor. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

3. Lieferung und Gefahrübergang
3.1 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem die Ware versandbereit ist und wir dies dem Käufer angezeigt haben.
3.2 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass wir ausdrücklich schriftlich eine feste Frist oder einen festen Termin zugesagt oder vereinbart haben.
3.3 Soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Verpackung, Transportunternehmen und Versandweg, selbst zu bestimmen. Insbesondere sind wir nicht zur Auswahl des preisgünstigsten Versands verpflichtet. Eine Transportversicherung werden wir nur auf besondere schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Käufers abschließen.
3.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Käufer zumutbar sind.
3.5 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Unsere Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
3.6 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Alternativ behalten wir uns vor, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder Zahlung per Nachnahme auszuführen oder zu erbringen.

4. Preise und Zahlung
4.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Die Umsatzsteuer entfällt, soweit die Lieferungen außerhalb Deutschlands nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
4.2 Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise.
4.3 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erhält der Käufer 2 % Skonto, bei Zahlung per Bankeinzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 3 % Skonto. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.
4.4 Wechsel, Schecks und andere Zahlungspapiere werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Hierbei anfallende Gebühren und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
4.5 Sofern ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet wird, gelten sämtliche gewährten Rabatte und Preisnachlässe in den Rechnungen, die der Käufer noch nicht bezahlt hat, als nicht gewährt.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.7 Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so werden wir die Zahlung höchstens dreimal anmahnen. Wir sind berechtigt, ab der zweiten Mahnstufe eine Mahngebühr in Höhe von 5 Euro je Mahnstufe zu erheben. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weitergehender Schäden bleibt unberührt. Ab der zweiten Mahnstufe sind wir berechtigt, gegen den Käufer eine Liefersperre zu verhängen. Sollte der Käufer auch nach der 3. Mahnung nicht zahlen, so behalten wir uns die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens vor. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

5. Gewährleistung
5.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder den Formerfordernissen des § 1.1 entsprechend nichts anderes bestimmt ist.
5.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 7 Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen 7 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand an uns zurückzusenden. Rücksendungen sind in jedem Fall zuvor mit uns abzustimmen. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
5.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
5.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

6. Externe Kommunikation, insbesondere Werbung und Weiterverkauf
Sämtliche Maßnahmen der Werbung, Promotion und Öffentlichkeitsarbeit und den Weiterverkauf der Waren hat der Käufer in einer Weise durchzuführen, die im Einklang mit dem Image, hohen Wert und Ruf unserer sowie der von uns lizenzierten Marken und unserer sowie der von uns lizenzierten sonstigen geschützten Zeichen stehen. Dies umfasst insbesondere Folgendes:
a) Der Käufer präsentiert unsere sowie die von uns lizenzierten Marken und unsere sowie die von uns lizenzierten sonstigen geschützten Zeichen in einer Weise, die im Einklang mit dem Image, Wert und Ruf der jeweiligen Marken und Zeichen steht.
b) Inhalte und die Art von Maßnahmen der Werbung, Promotion und Öffentlichkeitsarbeit dürfen nicht gegen geltendes Recht, insbesondere spezielle gesetzliche Regelungen (z.B. wettbewerbsrechtliche Gesetze, Heilmittelwerbegesetz), behördliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen.
c) Der Käufer verkauft die Ware in den Originalverpackungen weiter.
d) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Einklang mit den Bestimmungen in diesem § 6 im Internet und insbesondere auf seiner Homepage zu präsentieren. Ein Verkauf über das Internet bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Verkauf über Handelsplattformen (z.B. ebay) ist untersagt.
e) Der Käufer verwendet vorrangig markeneigene Imagebilder vor selbst gefertigten Produktbildern unter Beachtung der daran bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechte.
f) Nationale Maßnahmen der Werbung, Promotion und/oder Öffentlichkeitsarbeit mit unseren sowie den von uns lizenzierten Marken und unseren sowie den von uns lizenzierten sonstigen geschützten Zeichen sind untersagt.
g) Maßnahmen des Käufers der Werbung, Promotion und Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf unsere sowie von uns lizenzierte Marken und unsere sowie von uns lizenzierte sonstige geschützte Zeichen, die über die bestimmungsgemäße Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Werbe- und sonstigen Hilfsmittel hinausgehen (z.B. saison-bedingte Werbeaktionen, Schaufenster-Dekorationen), bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Hierzu werden wir dem Käufer eine Ansprechperson benennen.
h) Von uns zur Verfügung gestelltes Material zum Weiterverkauf, zur Werbung, Promotion und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Ständer und Warenträger, darf der Käufer nicht in anderer Weise als zur Präsentation von Waren unserer sowie der von uns lizenzierten Marken und unserer sowie der von uns lizenzierten sonstigen Zeichen verwenden.

7. Schutzrechte
7.1 Wir stehen nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass die von uns gelieferte Ware, einschließlich der Lizenzprodukte, nicht gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Wir erklären weiter, über das nach § 7.2 dieser Liefer- undZahlungsbedingungen übertragene Nutzungsrecht verfügungsberechtigt zu sein.
7.2 Wir übertragen dem Käufer das nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung unserer sowie der von uns lizenzierten Marken und unserer sowie der von uns lizenzierten sonstigen geschützten Zeichen beschränkt auf den Umfang, als es der Weiterverkauf an die Endabnehmer nach den Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und die Maßnahmen nach Maßgabe des § 6 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen erfordern. Insbesondere darf der Käufer unsere sowie die von uns lizenzierten Marken und unsere sowie die von uns lizenzierten sonstigen geschützten Zeichen nicht ändern oder in anderer Weise missbrauchen oder ohne unsere vorherige und ggf. die vorherige Zustimmung unserer Lizenzgeber nicht in seiner Firmierung oder Geschäftsbezeichnung verwenden. Der Käufer ist nicht berechtigt, das nach Maßgabe dieses § 7.2 übertragene Nutzungsrecht weiter zu übertragen. Außerdem darf er keine anderen Marken und sonstigen Zeichen verwenden, bei denen die Gefahr der Verwechslung mit unseren sowie den von uns lizenzierten Marken und unseren sowie den von uns lizenzierten sonstigen geschützten Zeichen besteht.
7.3 Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutz- oder Urheberrechte geltend gemacht werden.

8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
8.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
8.2 Wir haften nicht a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; b) im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.3 Soweit wir gemäß § 8.2 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.5 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vonuns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschlussjeglicher Haftung.8.6 Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
9.2 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit ein Zugriff Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben.
9.4 Der Käufer ist zur Verarbeitung und Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. b) Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegenden Erwerber - bei Miteigentum des Käufers anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware, z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung, entstehen. c) Der Käufer bleibt widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner die Abtretung mitteilt.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist München. 
10.2 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 
10.3 Für die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. 
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln. (Stand: 06/2011) Charmant GmbH Europe, Liebigstrasse 15-16, D-85757 Karlsfeld

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.